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Anmeldeformular

Füllen Sie das Anmeldeformular unten auf dieser Seite bequem am PC aus1. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden es unterschrieben an die BBS mit der folgenden Anschrift:

Anschrift BBS

BBS Baden-Badener Sprachschule GmbH
mit (Europa-)Sekretärinnenschule
Im Metzenacker 5
76532 Baden-Baden

 

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Bitte beachten Sie die Anmerkungen zu den Einschreibe-/Teilnahmebedingungen und
zum Datenschutz weiter unten.

 
Registration form
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Fields marked * must be filled in.

    I would like to register for the following course

  • Teilnehmerzahl Ausbildungs-/Weiterbildungskurs: min. 10 / max. 18

    Teilnehmerzahl Gruppenunterricht: min. 4 / max. 6





  • Bitte richten Sie sich nach der Dauer des ausgewählten Lehrgangs.
    Lehrgangsort: Baden-Baden

Einschreibebedingungen

 

Die Anmeldung ist nur schriftlich mit dem bereitgestellten Anmeldeformular möglich. Sie wird von der Schule in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung begründet den Beschulungsvertrag. Zusammen mit der Anmeldung sind eine beglaubigte Kopie des Schulabgangszeugnisses sowie – falls zutreffend – Zeugniskopien über die bisherige Berufspraxis und über sonstige Ausbildungen einzureichen.

Die Anmeldung gilt für die im Prospekt (letzter Stand, s. Downloads) genannte Dauer. Sie kann bis sechs Wochen vor Unterrichtsbeginn unter Zahlung eines Unkostenbeitrages von 50,- Euro zurückgezogen werden. Danach kann eine Kündigung nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Dies ist der Schule durch eingeschriebenen Brief unter Wahrung einer zweimonatigen Frist mitzuteilen. Darüber hinaus ist eine Kündigung nur zulässig bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen (ärztliches Attest). Die Gebühren sind in diesem Fall bis Ende des Monats zu entrichten, in dem die krankheitsbedingte Kündigung in schriftlicher Form erfolgt.

Die Lehrgangsgebühr gemäß zur Zeit gültiger Gebührenordnung ist monatlich bis zum 5. im Voraus zu zahlen. Die Höhe der monatlichen Lehrgangsgebühr zu beginn des Lehrgangs wird für die Gesamtdauer des regulären Lehrgangs garantiert. Bei halbjährlicher bzw. jährlicher Vorauszahlung dürfen 2,5% von der Halbjahresgebühr bzw. 3,5% von der Jahresgebühr abgezogen werden. Prüfungsgebühren werden vor Prüfungsbeginn gesondert in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu zahlen. Die Einschreibegebühr ist bei der Anmeldung und die Bücher sind bei Erhalt zu bezahlen. Bei nicht pünktlicher Bezahlung insbesondere der Lehrgangsgebühren sind sämtliche dadurch entstehenden Kosten eines Mahnverfahrens durch den Lehrgangsteilnehmer/Zahlungspflichtigen zu zahlen.

Der pünktliche und regelmäßige Besuch aller Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Abwesenheit ist in jedem Fall schriftlich zu begründen. Bei einer Erkrankung ist am dritten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die Schule garantiert eine Höchstbelegung von 18 Teilnehmern pro Ausbildungsgang.

Entspricht die Anzahl der Teilnehmer bei Beginn des Lehrgangs nicht der Mindestteilnehmerzahl, so ist die Schule nicht verpflichtet, den Lehrgang durchzuführen.

Die Schulordnung wird als verbindlich anerkannt.


- Die Schulleitung -

Teilnahmebedingungen

 

  1. Der auf Ihrem Anmeldeformular vereinbarte Unterricht ist für die Dauer und den Umfang des Kurses fest abgeschlossen. Änderungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, sie werden schriftlich in gegenseitigem Einvernehmen getroffen. Rücktritt und Kündigung sind – außer im Falle des „wichtigen Grundes“ – ausgeschlossen.
  2. Eine Unterrichtsstunde dauert 40 Minuten.
  3. Eine bindende Erklärung oder Auskunft der Schule zur organisatorischen Abwicklung kann ausschließlich im Sekretariat eingeholt werden.
  4. Die vereinbarte Kursgebühr ist im Voraus bei Beginn der ersten Unterrichtsstunde zu zahlen. Bei länger andauernden Kursen (mehr als 4 Wochen) können monatliche Teilzahlungen vereinbart werden, die jeweils am 1. des Monats im Voraus zu entrichten sind.
  5. Die fälligen Beiträge können – um einen Rückstand zu vermeiden – auch durch das Lastschriftverfahren von einem vom Kursteilnehmer zu benennenden Bankkonto abgebucht werden.
  6. Einschreibe- und Prüfungsgebühren sind bei der Einschreibung bzw. bei der Anmeldung zur Prüfung fällig. Sie können in keinem Fall – auch nicht teilweise – zurückerstattet werden. Sind Sie jedoch bei der Prüfung aus wichtigem Grund abwesend, können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
  7. Bei nicht pünktlicher Bezahlung trägt der Kursteilnehmer alle dadurch entstehenden Kosten. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,- € erhoben.
  8. Die Kursgebühr ist grundsätzlich auch dann fällig und zu bezahlen, wenn der Kursteilnehmer am vereinbarten Unterricht nicht oder nicht vollständig teilnimmt oder die Teilnahme frühzeitig beendet, da die Schule die Ausbildungskapazität bereithält.
  9. Ein evtl. notwendiger Lehrerwechsel begründet kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
  10. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht und eine Wiederholung des durchgenommenen Stoffes zu Hause sowie evtl. die Benutzung des Sprachlabors gegen eine geringe Benutzungsgebühr sind wichtige Voraussetzungen für den Unterrichtserfolg.
  11. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes vor dem Eingang gestattet.
  12. Der Kursteilnehmer kommt für einen von ihm verursachten Schaden auf.
  13. Alkoholische Getränke dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  14. Nebenabreden wurden nicht getroffen, ggf. sind sie schriftlich abgefasst worden.
  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Baden-Baden, ansonsten der nächstgelegene Ort.



Für Kursteilnehmer am Gruppenunterricht gilt zusätzlich:

Der Kursbeginn kann sich unter Umständen so lange verzögern, bis die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Sinkt die Teilnehmerzahl während des Kurses unter die Mindestteilnehmerzahl, so werden die Unterrichtsstunden bei gleichem Preis anteilig reduziert.

Ersatz oder Ermäßigung für versäumte Unterrichtsstunden wird nicht gewährt. Unterrichtsstunden, die durch Feiertage, öffentliche Veranstaltungen, Krankheit der Lehrkraft oder Ferien ausfallen, werden am Kursende nachgeholt (Rückerstattung nicht möglich).


Für Privatunterricht gilt zusätzlich:

Bei etwaiger Verhinderung dürfen die vereinbarten Privatstunden in Ausnahmefällen bis spätestens 1 Werktag (mind. 24 Stunden) vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, sie werden sonst voll berechnet. Wird der Kurs (z.B. wegen Urlaub) für mehr als eine Woche unterbrochen, müssen Tage und Uhrzeit nach der Unterbrechung neu vereinbart werden. Der Privatunterricht ist innerhalb der Gültigkeitsdauer abzunehmen.


BBS Baden-Badener Sprachschule GmbH

Datenschutzerklärung

 

1 Mit dem Ausfüllen des Formulars wird Ihnen lediglich die Anmeldung bei der BBS erleichtert. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert. Die Übertragung der Daten zur Erstellung einer druckbaren PDF-Datei erfolgt zu Ihrer Sicherheit in verschlüsselter Form.
Mehr zum Thema Datenschutz bei der BBS finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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